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Totalrevision Datenschutzgesetz - Folgen für die Sportvereine

Die Totalrevision des DSG wird derzeit vom Parlament beraten. Sie hat insbesondere zum Ziel, den Datenschutz an das Internet-Zeitalter anzupassen und die Stellung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
Mit der Anpassung der Gesetzgebung ans europäische Recht soll zudem sichergestellt werden, dass die grenzüberschreitende Datenübermittlung zwischen der Schweiz und den EU-Staaten ohne zusätzlichen Hürden möglich bleibt.
Das zu revidierende Datenschutzgesetz wird voraussichtlich ab Mitte / Ende 2019 in Kraft treten und die (strengere) EU-Datenschutz-Grundverordnung zu guten Teilen übernehmen, wohl mit analogen Sanktionen.

Erste Bussgelder verhängt

Wegen Verstössen gegen die EU-DSGVO wurden nun die ersten Bussgelder verhängt. Die Schonfrist in Deutschland ist vorbei. In absehbarer Zeit wohl auch in der Schweiz. Auch für Vereine!

Umstellung der Prozesse

Um sich auf die kommende Anpassung des DSG vorzubereiten, ist die Umstellung der Prozesse unumgänglich! Das gilt auch für Vereine.
Die Vereinigung Krienser Sportorganisationen - VKS empfiehlt allen Vereinen, einen «Fitness-Check Datenschutz» durchzuführen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Angebot «Fitness-Check Datenschutz»

Verschiedene Firmen bieten Beratung im Bereich Datenschutz an; das vereinfachte Modell des sog. «Fitness-Checks» wird unseres Wissens jedoch in dieser Form nur durch Pfister Rechtsanwälte zur Verfügung gestellt. Die Vereinigung Krienser Sportorganisationen - VKS empfiehlt daher aus Kosten-Nutzen-Überlegungen Pfister Rechtsanwälte.

Pfister Rechtsanwälte GmbH
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Ein interessanter Beitrag von SRF Espresso am 11. April 2019, 08:13 Uhr

Nach dem Ziel gehen die Läuferdaten zum Sponsor

Was wohl die meisten Hobby-Läufer und -Läuferinnen nicht realisieren: Bei ihrer Anmeldung zu einem der vielen Volksläufe sagen sie oft auch automatisch Ja dazu, dass der Veranstalter ihre Daten an Sponsoren weiterleiten kann. Es steht meist gut versteckt in den umfangreichen Datenschutz-erklärungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Konsumenten- und Datenschützer kritisieren das als «unsauber» und als «Täuschung» der Teilnehmer. Der Verband will sich nun zusammen mit den Veranstaltern um eine einfachere und transparente Lösung bemühen.